Schottergärten in die Entwässerungssatzung

Blühender Flieder im Garten
Bild: Mikes-Photography/ pixabay.com

Die Entwässerungssatzung legt fest, wie viel jährliche Gebühren Aßlarer HausbesitzerInnen für versiegelten Boden auf dem eigenen Grundstück bezahlen müssen. Denn versiegelter Boden bedeutet, dass das Regenwasser über das öffentliche Kanalsystem abgeleitet werden muss. Bei Starkregen kann der Kanal dann auch schnell an seine Grenzen kommen.

Auch Schottergärten behindern die Wasseraufnahme im Boden; selbst wenn sie nicht durch eine Folie komplett versiegelt sind. Außerdem verschlechtern sie das lokale Klima und sind ökologisch tot. Wir finden: Schottergärten sollen zukünftig in der Entwässerungssatzung mit Gebühren belegt werden. Das haben FWG und Grüne am 1.11. beantragt.

Auch heute schon appellieren wir an Sie: Gestalten Sie den eigenen Garten mit Grünpflanzen, lassen Sie Wiesen etwas höher wachsen, besonders im Frühjahr. Insekten, Vögel und andere Kleintiere danken es Ihnen. Und die Stadtwerke ebenso.

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