Wer Wohnungen oder Geschäfte einrichtet, muss Stellplätze vorweisen. Das gilt auch in Aßlar. Die Hessische Bauordnung sieht vor, dass ein Teil der Kraftwagenstellplätze durch (entsprechen mehr) Fahrradstellplätze ersetzt werden kann. Die Stadt Asslar lehnt dies jedoch generell ab und hat den entsprechenden Paragrafen nicht übernommen. Ein Antrag, dies aufzunehmen, bekam nur unsere vier Stimmen. „Diese Regelung ist nur in Großstädten und Universitätsstädten relevant“, so ein Gegenredner.
Wir hätten diese Regelung als positives Signal begrüßt und fragen uns, wo die Kollegen das zurückliegende Jahr verbracht haben.